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Ampelbewertung in Verträgen: So funktioniert das juristische Risikosystem

22.11.202512 Min Lesezeit

Verträge enthalten häufig Klauseln, deren Risiken auf den ersten Blick schwer erkennbar sind. Um diese Risiken systematisch einzuordnen, nutzen viele Jurist:innen und Legal-Tech-Tools die sogenannte Ampelbewertung. Sie ermöglicht eine schnelle Einschätzung der Gefährlichkeit einzelner Klauseln und wird insbesondere in Erstanalysen, Compliance-Prozessen und automatisierten Prüfungen eingesetzt.

Dieser Artikel erklärt ausführlich, wie das Bewertungssystem funktioniert, welche rechtlichen Kriterien eine Rolle spielen, welche Klauseln typischerweise in welche Kategorie fallen und wie moderne KI-Systeme wie KlauselWerk die Ampelbewertung automatisiert durchführen.

1. Was bedeutet Ampelbewertung in der Vertragsanalyse?

Die Ampelbewertung klassifiziert Vertragspassagen in drei Risikostufen:

  • Rot: hohes Risiko oder rechtlich problematisch
  • Gelb: mittleres Risiko oder unklare Formulierungen
  • Grün: unproblematisch oder übliche Standardklauseln

Die Bewertung dient als schnelle Orientierung. Sie ersetzt keine juristische Prüfung, aber zeigt unmittelbar, welche Klauseln genauer untersucht werden müssen.

2. Die juristischen Grundlagen der Ampelbewertung

Die Bewertung orientiert sich – abhängig vom Vertragstyp – u. a. an folgenden Kriterien:

  • AGB-Kontrolle (§§ 305–309 BGB)
  • Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB)
  • unangemessene Benachteiligung (§ 307 Abs. 1 BGB)
  • gesetzliche Verbote (z. B. zu kurzer Gewährleistungszeitraum)
  • Klarheit und Bestimmtheit (z. B. unklare Leistungsbeschreibungen)

Gerade weil diese Aspekte stark formalisiert sind, sind sie hervorragend für KI-gestützte Risikoanalysen geeignet.

3. Kategorie Rot: Hohe Risiken & häufig unwirksame Klauseln

Rote Klauseln sind Vertragspassagen, die entweder rechtlich problematisch, potentiell unwirksam oder für die benachteiligte Partei wirtschaftlich hochriskant sind.

Typische Rot-Klauseln

  • „Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.“
  • „Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz, Fahrlässigkeit und leichteste Fahrlässigkeit in voller Höhe.“
  • „Der Mieter renoviert die Wohnung alle 3 Jahre.“
  • „Die Gewährleistung beträgt 12 Monate.“ (bei Bauwerken oder Werkleistungen)
  • „Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate.“
  • „Der Anbieter darf Daten für eigene Zwecke nutzen.“ (DSGVO-Verstoß)

Warum Rot?

  • Verstoß gegen zwingendes Recht
  • Unangemessene Benachteiligung nach § 307 BGB
  • mangelnde Transparenz
  • hohes finanzielles Risiko

Beispiel

Klausel: „Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.“

Bewertung: Rot

Begründung: Ausschluss auch für grobe Fahrlässigkeit – unwirksam.

4. Kategorie Gelb: Mittleres Risiko, unklar oder verhandlungspflichtig

Gelbe Klauseln sind weder eindeutig unproblematisch noch klar rechtswidrig. Sie enthalten oft Unschärfen, Interpretationsspielräume oder potenzielle Benachteiligungen.

Typische Gelb-Klauseln

  • „Der Anbieter kann Leistungen nach eigenem Ermessen ändern.“
  • „Die Vergütung richtet sich nach Aufwand.“ (ohne Kostendeckel)
  • „Abnahme erfolgt stillschweigend.“
  • „Der Kunde trägt Nebenkosten.“ (ohne Spezifikation)

Warum Gelb?

  • unklare Formulierung
  • fehlende Definitionen
  • Abhängigkeit vom Einzelfall
  • Verhandlungspotential besteht

Beispiel

Klausel: „Änderungen können jederzeit vorgenommen werden.“

Bewertung: Gelb

Begründung: Mögliche Benachteiligung, aber nicht zwingend unwirksam.

5. Kategorie Grün: Unproblematische und übliche Klauseln

Grüne Klauseln sind sachlich, klar und entsprechen üblichen juristischen Standards.

Typische Grüne Klauseln

  • „Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.“
  • „Kündigungsfrist: 3 Monate zum Monatsende.“
  • „Gerichtsstand gemäß gesetzlicher Regelung.“
  • „Nutzungsrechte: einfach, nicht übertragbar, projektbezogen.“

Warum Grün?

  • rechtlich üblich
  • ausgewogen
  • transparent

6. Tabelle: Überblick über Rot/Gelb/Grün

Bewertung Bedeutung Typische Beispiele
Rot hohes Risiko, oft unwirksam Haftungsausschluss, automatische Verlängerung, 12-Monats-Gewährleistung
Gelb unklar, verhandelbar Abnahme stillschweigend, Kosten nach Aufwand
Grün unproblematisch Haftung bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit

7. Wie KI die Ampelbewertung vornimmt

Systeme wie KlauselWerk analysieren Verträge mithilfe:

  • Mustererkennung – Identifikation juristischer Risikophrasen
  • Semantischer Klassifikation – Erkennen der inhaltlichen Bedeutung
  • Rechtsvergleich – Abgleich mit typischen Unwirksamkeitsklauseln
  • Regelbasierten Filtern – Haftung, Kündigung, Datenschutz u. a.

Die Ampelbewertung ist damit stark automatisierbar – ideal für eine schnelle Erstprüfung.

8. Anwendungsfälle in der Praxis

  • Freelancer: Projektverträge, Nutzungsrechte
  • Startups: SaaS-Verträge, AGB, Partnerverträge
  • Privatpersonen: Mietverträge, Kaufverträge
  • Kanzleien: Vorprüfung vor Mandatsübernahme

9. FAQ

Was bedeutet Rot genau?

Ein hohes Risiko, oft rechtswidrig oder stark benachteiligend.

Kann Gelb auch unproblematisch sein?

Ja – es weist lediglich auf mögliche Unklarheiten hin.

Bewertet KI immer korrekt?

KI erkennt Muster zuverlässig, ersetzt aber keine Rechtsberatung.

Kann ich eine rote Klausel ignorieren?

Nein. Sie sollte immer geprüft oder nachverhandelt werden.

10. Fazit

Die Ampelbewertung ist ein leistungsfähiges Instrument der modernen Vertragsanalyse. Sie schafft sofortige Transparenz und hilft bei der Priorisierung von Risiken. Während rote Klauseln akuten Handlungsbedarf anzeigen, dienen gelbe als Hinweise auf Unklarheiten oder Verhandlungspotential. Grüne Passagen sind dagegen in der Regel rechtlich unproblematisch.

Moderne KI-Systeme ermöglichen eine strukturierte, schnelle und zuverlässige Anwendung dieses Bewertungssystems – ideal für Erstprüfungen oder zur Vorbereitung von Vertragsverhandlungen.

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